FAQ:

ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN

Wo viele Menschen zusammenleben, gibt es auch viele Fragen: Rund um Einzug und Auszug, die Nebenkostenabrechnung oder die Hausgemeinschaft möchten Sie auf der sicheren Seite sein. Die häufigsten Themen, mit denen unsere Mieter am Service-Telefon, per Mail oder vor Ort auf uns zukommen, haben wir hier für Sie gesammelt und gleich von den Immobilien-Profis aus unseren Verwaltungsbüros in ganz Deutschland beantworten lassen. Und wenn Sie einmal hier keine passende Antwort finden, fragen Sie uns gern persönlich!

Mietbeginn & Mietende

Was gibt es bei Einzug oder Auszug zu beachten?

Wir haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt. Darauf finden Sie die wichtigsten Punkte rund um Einzug und Auszug. Laden Sie die Checkliste hier herunter:

Checkliste für Ein- und Auszug

Was ist zu renovieren, bevor ich ausziehe?

Schauen Sie sich das Übergabeprotokoll an, das Sie beim Einzug erhalten haben: Hier ist der Zustand vermerkt, in dem Sie die Wohnung wieder an uns übergeben. Beachten Sie außerdem „§9 Schönheitsreparaturen“ in den AGB zu ihrem Velero-Mietvertrag.

Zu den Schönheitsreparaturen kann je nach Wohnung gehören:

• Tapezieren oder Streichen der Wände, Decken und Fußböden
• Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre
• Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen

Eine Ausnahme sind alte DDR-Mietverträge. Wenn sie nicht sicher sind, vereinbaren Sie vor dem Auszug einen Termin mit Ihrer Hausverwaltung.

Kann ich für eine andere Person das Mietverhältnis beenden, wenn sie es nicht selbst kann?

Sie können das Mieterverhältnis für eine andere Person beenden, wenn Sie eine „Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten“ haben. Mit der Kündigung reichen Sie bitte die Vollmacht auf Papier und ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen ein. Ist die Person gestorben und es gibt keine Vollmacht, benötigen wir die Sterbeurkunde und den Erbschein.

Miete und Kaution

Kann ich meine Kaution in Raten zahlen?

Sie dürfen laut Gesetz die Kaution in bis zu drei Raten bezahlen. Sprechen Sie bei der Anmietung bitte direkt mit dem zuständigen Makler oder Verwalter. Die erste Rate müssen Sie unbedingt vor der Übergabe bezahlen. Wenn Sie etwas anderes vereinbaren möchten, fragen Sie bitte die Verwaltung an. Klicken Sie unter Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Ratenzahlung an.

Kann ich meine Kaution auch in bar bei Wohnungsübernahme bezahlen?

Leider können Sie die Kaution nicht in bar bezahlen. Bitte überweisen Sie vor Übergabe der Wohnung die Kaution auf das Kautionskonto, das im Mietvertrag steht.

Ich weiß nicht, warum es einen Mietrückstand gibt. Wie kann ich es klären?

Überprüfen Sie bitte zuerst Ihre Zahlungen an den Vermieter, dazu gehören auch Nachzahlung aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Wenn Ihnen der Rückstand dann immer noch unklar ist, können Sie um eine Kontenklärung bitten. Sie hilft beim Verstehen der Forderungen und Zahlungen auf Ihrem Mieterkonto. Schreiben Sie sich bitte eine Mail mit dem Betreff „Kontenklärung“ an forderungsmanagemen(at)velero.com und nennen Sie die Mieternummer aus dem Mietvertrag. Oder rufen Sie unser Service-Center an.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Kaution zahlen wir zurück, wenn es beim Eigentümer keine Mietschulden und keine Nachzahlungen gibt. Dafür muss manchmal erst die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erstellt werden. Aber wir prüfen gerne, ob wir einen Teil der Kaution schon früher zurückzahlen können. Laut Gesetz gibt es dafür eine Frist von 6 Monaten nach Ende des Mietvertrags. Wir benötigen von Ihnen eine aktuelle und vollständige Kontoverbindung. Teilen Sie uns diese einfach online mit. Klicken Sie unter Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Auszahlung Guthaben / Kaution. Wählen Sie hier das Verwaltungsbüro Ihrer ehemaligen Adresse aus.

Warum gibt es einen Sicherheitseinbehalt?

Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Mietkaution. Der Eigentümer darf ihn behalten, solange die Betriebs- und Heizkostenabrechnung noch aussteht. Ist dann keine Nachzahlung nötig, bekommen Sie den Sicherheitseinbehalt sofort zurück.

Kann ich per Bankeinzug / SEPA-Lastschriftmandat die Miete bezahlen?

Sehr gerne! Wir schicken Ihnen das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat per Post. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Verwalter oder mit dem Service-Center auf.

Wie lautet die aktuelle Bankverbindung meiner Verwaltung?

Neue Mieter finden die aktuelle Bankverbindung im Begrüßungsbrief. Wer schon einen Mietvertrag hat, findet dort unter §4 die Bankverbindung. Unser Service-Center nennt Ihnen ebenfalls gern die Bankdaten.

Wie setzt sich meine Gesamtmiete zusammen?

Zu den Bestandteilen der Gesamtmiete gehören Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten. Im Mietvertrag finden Sie unter §3 die Höhe der einzelnen Posten. Wenn sich die Miete geändert hat, stehen die einzelnen Posten im letzten Brief zur Preisanpassung. Über das Service-Center erfahren Sie ebenfalls, wie sich Ihre aktuelle Miete zusammensetzt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Mahnung erhalte?

Prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie alles bezahlt haben. Schauen Sie sich dafür zum Beispiel Ihre Kontoauszüge an und werfen Sie einen Blick in die letzten Briefe von uns. Wenn Sie glauben, dass wir eine oder mehrere Zahlungen übersehen haben, dann zeigen Sie uns bitte die Belege dafür. Sollte die Mahnung rechtens sein, zahlen Sie die offene Forderung bitte in der genannten Frist. Wenn Sie über eine Ratenzahlung sprechen möchten, melden sich bitte bei ihrer zuständigen Hausverwaltung. Hierfür klicken Sie unter Mieterservice auf die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Ratenzahlung.

Mieter werben Mieter

Gibt es eine Prämie, wenn ich einen neuen Mieter werbe?

Bei Velero gibt es regelmäßig Aktionen wie „Lieblingsnachbar gesucht!“ oder „Mieter werben Mieter“, bei denen Sie eine Prämie erhalten können. Wir weisen rechtzeitig mit Aushängen in den Objekten darauf hin. Gern können Sie sich unter vermietung(at)velero.com erkundigen, wann die nächste Aktion geplant ist.

Nebenkosten und Abrechnung

Wann wird die nächste Betriebskostenabrechnung erstellt?

Ihr Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode. Dazu ist er verpflichtet. Von wann bis wann die Abrechnungsperiode läuft, darf der Vermieter selbst festlegen.

Ist es sinnvoll, Wasser zu sparen?

Nicht nur für Trinkwasser und die Aufbereitung von Abwasser steigen vielerorts die Preise, sondern auch für Energie zum Erhitzen von Wasser. Wir empfehlen, sparsam mit diesen Ressourcen umzugehen. So können Sie Nachzahlungen bei der Betriebs- und Heizkostenabrechnung vermeiden. Außerdem schonen Sie die Umwelt.

Was mache ich mit der Nebenkostenabrechnung, wenn ich Leistungen von einer öffentlichen Stelle beziehe?

Legen Sie der öffentlichen Stelle (Jobcenter, Sozialamt usw.) eine Kopie der Abrechnung vor. Bei einer Nachzahlung können Sie dort einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wenn die öffentliche Stelle unsere Frist nicht einhalten kann, informieren Sie bitte rechtzeitig Ihre Verwaltung. Wählen Sie dafür im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilung / Sonstiges.

Wie kann ich einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen?

Widersprüche gegen die Betriebskostenabrechnung richten Sie bitte schriftlich an die Verwaltung. Wählen Sie hierzu im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilung / Sonstiges. Die zuständige Verwaltung prüft Ihren Widerspruch so schnell wie möglich und klärt eventuell Details mit Abrechnungsdienstleistern. Eine Auskunft zum Sachstand erhalten Sie ebenfalls über unser Kontaktformular unter Mieterservice.

Wie kann ich meinen Stromzähler ablesen, wenn er nicht in der Wohnung ist?

Wenn sich der Wohnungsstromzähler im abgeschlossenen Technik-Raum befindet, fragen Sie bitte den zuständigen Hauswart. Oft finden Sie die Stromzähler aber frei zugänglich im Keller oder Treppenhaus.

Woraus setzt sich die Betriebskostenabrechnung zusammen?

Als Betriebskosten gelten alle Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum an der Mietsache und die laufende Bewirtschaftung anfallen. Es gibt kalte Betriebskosten (Grundsteuer, Müllbeseitigung, Wasserversorgung) und warme Betriebskosten (Heizung, Warmwasser). Welche Kosten an die Mieter weitergegeben werden dürfen, regelt §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die Zusammensetzung der Nebenkosten entnehmen Sie bitte §4 unserer AGBs oder der letzten Betriebs- und Heizkostenabrechnung.

Rund um den Mietvertrag

Welche Ruhezeiten sind einzuhalten?

Die gesetzlichen Ruhezeiten erstrecken sich auf die Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sowie auf Sonntage und Feiertage. Während dieser Zeiten dürfen Sie aus Rücksicht zu anderen Mietern keinen Lärm verursachen. Nähere Informationen stehen in der Hausordnung.

Ich habe Ärger mit meinem Nachbarn – was kann ich tun?

Suchen Sie in erster Linie das Gespräch mit dem betreffenden Mieter. Wenn Sie oder andere bedroht werden oder in Gefahr sind, kontaktieren Sie die Polizei. Dauerhafte Störungen teilen Sie bitte Ihrem Vermieter schriftlich mit. Wenn möglich, erstellen Sie ein Störungsprotokolls als Tabelle mit Datum, Beginn, Ende, Art der Störung und eventuellen Zeugen. Nehmen Sie online Kontakt auf im Mieterservice unter der Kategorie Allgemeine Mitteilung / Beschwerde.

Sind Haustiere erlaubt? Wenn ja, wie melde ich sie?

Kleintiere im haushaltsüblichen Umfang wie Ziervögel, Zierfische, Hamster oder Meerschweinchen dürfen Sie ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung halten. Mit „klein“ ist nicht nur die Größe, sondern auch die Gattung gemeint: Ein Chihuahua ist klein, aber trotzdem ein Hund. Für andere Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, ist eine Haltungserlaubnis des Vermieters erforderlich. Das gilt auch für außergewöhnliche Haustiere wie Schlangen, Spinnen oder Papageien. Wählen Sie hierzu im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilung / Sonstiges.

Was passiert, wenn ich gegen die Hausordnung verstoße?

Wer sich nicht an die in der Hausordnung enthaltenen Vorschriften hält, riskiert eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Wohnverhaltens. Schwere Verstöße oder wiederholte Missachtungen können eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters zur Folge haben.

Was steht in der Hausordnung?

Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und regelt Rechte und Pflichten der Mieter sowie den vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache. Sie beinhaltet vor allem Punkte, die ein geordnetes Zusammenleben erleichtern. Dazu zählen Regeln zu Haussicherheit, Ruhezeiten, Nutzung und Reinigung des Hausflurs oder Müllentsorgung.

Wie kann ich einen Parkplatz mieten?

Wenn es Stellplätze in Ihrer Umgebung zur Vermietung gibt, kontaktieren Sie bitte unsere Vermietungsabteilung per Mail unter vermietung(at)velero.com mit dem Betreff „Parkplatzvermietung“.

Darf ein Untermieter oder Mitbewohner in meine Wohnung einziehen?

Zum Einzug oder Auszug von Untermietern oder Mitbewohnern stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag. Falls der Mietvertrag geändert werden soll, müssen alle Vertragspartner schriftlich zustimmen. Eventuell ist auch eine Bonitätsprüfung nötig. Den Antrag können Sie im Mieterservice unter der Kategorie Allgemeine Mitteilung / Sonstiges stellen.

Wie kommt der Mietvertrag zu Stande?

Wenn Sie mit dem Makler oder der Hausverwaltung eine Wohnung besichtigt haben und einziehen möchten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

• Mietinteressentenbogen (von Makler / Hausverwaltung erhalten)
• Identitätsnachweis
• Schufa-Auskunft
• Einkommensnachweis der letzten drei Monate
• Vorvermieterbescheinigung (Mietschuldenfreiheit)

Wir prüfen die Unterlagen schnellstmöglich und senden Ihnen eine Bestätigung. Anschließen erhalten Sie per Post zwei Mietverträge. Ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen. Das zweite Exemplar senden Sie bitte unterschrieben an folgende Adresse zurück:
Velero Management GmbH, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin.

Was mache ich, wenn meine Nachbarn Lärm verursachen?

Bitte versuchen Sie zuerst, mit Ihren Nachbarn zu sprechen. Oft lässt sich das Problem direkt klären. Bei anhaltender Belästigung nutzen Sie den Vordruck Lärmstörungsprotokoll und tragen Datum, Zeitraum und Art der Störung ein. Bitte führen Sie das Protokoll mindestens 14 Tage lang und geben Sie es mit Ihrer Unterschrift der Hausverwaltung. Wenn Sie mit ihrer Hausverwaltung über Probleme mit Lärm sprechen wollen, wählen Sie im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Beschwerde.

Bauliche Maßnahmen / Mietereinbauten / Schäden

Darf ich bauliche Veränderungen wie Steckdosen oder Durchbrüche vornehmen?

Bauliche Veränderungen an der Mietsache, insbesondere Eingriffe in die bauseitige Ausstattung von Elektrik, Heizung, Lüftung und Sanitär, sind immer genehmigungspflichtig. Das gilt auch für das Entfernen des vorhandenen Bodenbelages. Bitte beantragen Sie dies schriftlich bei Ihrer Hausverwaltung. Wählen Sie hierzu im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilung / Sonstiges.

Darf ich ein Balkonkraftwerk installieren?

Die Installation eines Balkonkraftwerkes muss in jedem Einzelfall von der Hausverwaltung geprüft und genehmigt werden. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Nutzen Sie hierfür im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Sonstiges.

Was passiert, wenn ich einen Schaden oder Mangel feststelle?

Melden Sie jeden Schaden wie Schimmel oder Wasserschäden so ausführlich wie möglich bei Ihrer Hausverwaltung. Diese beauftragt dann Fachbetriebe, um Schaden oder Mangel zu beseitigen. Die Handwerker melden sich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Um Kontakt mit ihrer Hausverwaltung aufzunehmen, wählen Sie im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Anmeldung Reparaturbedarf.

Ich habe meinen Schlüssel verloren, was mache ich jetzt?

Wenn Sie den Wohnungstürschlüssel verloren haben, rufen Sie bitte den örtlichen Schlüsseldienst. Bei Verlust des Haustürschlüssels können Sie eine Schlüsselgenehmigung über das Service-Center oder direkt bei der Hausverwaltung anfordern. Haben Sie den Briefkastenschlüssel verloren, wenden Sie sich an die Hausverwaltung oder das Service-Center. Informieren Sie in jedem Fall die Hausverwaltung über den Verlust und nehmen Sie, wenn nötig, Kontakt zu Ihrer Haftpflichtversicherung auf.

Ist ein altersgerechter Umbau möglich und kann ich eine Rollator-Box anmieten?

Altersgerechter Umbau ist generell möglich. Bitte stellen Sie dafür einen schriftlichen Antrag bei der Verwaltung. Sie prüft dann zusammen mit den entsprechenden Fachbetrieben die baulichen Gegebenheiten und nötigen Maßnahmen. Haben Sie eine Pflegestufe, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegekasse über einen Kostenzuschuss. Manche Umbaumaßnahmen können auch eine Erhöhung der Miete mit sich bringen. Das richtet sich nach dem Umfang der Umbaumaßnahmen. Rollator-Boxen stellen wir Ihnen gegen ein monatliches Nutzungsentgelt zur Verfügung.
Um zu diesen Themen Kontakt mit ihrer Hausverwaltung aufzunehmen, wählen Sie unter Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Sonstiges.

Sind in unserem Haus in der nächsten Zeit Sanierungsmaßnahmen geplant?

Sanierungsmaßnahmen kündigen wir in der Regel rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten per Hausaushang an. Zur langfristigen Planung kann Ihnen die Verwaltung eine Auskunft geben. Um Kontakt aufzunehmen, wählen Sie im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Sonstiges.

Welche Versicherung zahlt bei (Wetter-) Schäden?

Bei Schäden am Gebäude und der Bausubstanz prüft die Verwaltung in der Regel, ob die Gebäudeversicherung die Kosten übernimmt. Wenn Sie als Mieter einen Schaden an ihrem Besitz oder „Leben“ erlitten haben, reichen Sie dies bitte schriftlich bei Ihrem zuständigen Verwalter ein. Schicken Sie dafür am besten eine Mail mit Foto-Nachweis. Oder wählen Sie im Mieterservice die Kategorie Allgemeine Mitteilungen / Anmeldung Reparaturbedarf.